BU für Angehörige von Versorgungswerken – Kammerberufe
Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und andere Kammerberufe sind in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten Versorgungswerke oft keine oder nur eine sehr geringe Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Wer seine Arbeitskraft schützen will, braucht eine private BU. Abgrenzung: Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU).
Versorgungswerke sichern primär die Altersrente
Eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist oft vorgesehen, jedoch meist mit deutlich höheren Hürden als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden. In vielen Fällen wird die Rente erst gezahlt, wenn der Versicherte zu 100% berufsunfähig ist und dieser seinen Beruf vollständig aufgibt.
Hohes Einkommensniveau schützen
Akademiker in Kammerberufen verfügen oft über überdurchschnittliche Einkommen und entsprechend hohe finanzielle Verpflichtungen: Praxiskredite, Kanzleikosten, Immobilien. Eine private BU-Versicherung stellt sicher, dass dieser Lebensstandard auch im Ernstfall erhalten bleibt. Die BU-Rente sollte mindestens 75 % des Nettoeinkommens betragen.
Spezielle Tarife für Kammerberufe
Viele Versicherer bieten für Kammerberufe besonders günstige Konditionen. Ärzte, Anwälte und Architekten profitieren von niedrigeren Beiträgen, da ihre Tätigkeiten oft als risikoarm eingestuft werden. Ein professioneller Marktvergleich findet den optimalen Tarif für Ihre Berufsgruppe.
Häufige Fragen für Versorgungswerks-Mitglieder
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