BU für Selbstständige – Berufsunfähigkeitsversicherung ohne gesetzlichen Schutz

Als Selbstständiger oder Freiberufler hast du keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Fällt dein Einkommen weg, bist du auf dich allein gestellt – ohne Lohnfortzahlung, ohne Arbeitgeber, ohne Netz. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für dich deshalb nicht optional, sondern unverzichtbar. Mehr zu den Grundlagen der BU

Kein gesetzlicher Schutz

Angestellte erhalten im schlimmsten Fall noch eine geringe Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige hingegen zahlen oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein – und haben im BU-Fall keinerlei staatliche Absicherung. Das bedeutet: Wer als Selbstständiger berufsunfähig wird, steht sofort ohne Einkommen da.

Maximale Flexibilität

Einkommenssteigerungen führen schnell zu einer Unterdeckung bei deiner Berufsunfähigkeitsabsicherung. Ausbau- und Nachversicherungsgarantien sind essenziell, um deinen BU-Schutz in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen zu können. Auch Stundungsoptionen bei temporären Gewinnrückgängen erhöhen die Flexibilität während der Laufzeit.

Steuerliche Absetzbarkeit

BU-Beiträge können als Sonderausgaben oder im Rahmen der Basisversorgung (Rürup) steuerlich geltend gemacht werden – je nach Vertragsgestaltung. Selbstständige profitieren hier besonders, da der persönliche Steuersatz oft höher ist als bei Angestellten. Wir beraten dich zur optimalen Vertragsstruktur für deine steuerliche Situation.

Häufige Fragen für Selbstständige

Als Selbstständiger bist du berufsunfähig, wenn du deine selbstständige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst – und das voraussichtlich für mindestens 6 Monate. Entscheidend ist dein konkret ausgeübter Beruf, nicht irgendeine andere Tätigkeit. Bei Betriebsaufgabe leisten gute Tarife auch dann, wenn du zwar noch arbeiten könntest, es aber nicht mehr tust. Allgemeine Informationen zur BU-Definition

Als Selbstständiger solltest du mindestens 75 % deines monatlichen Nettodurchschnittseinkommens (der letzten 2–3 Jahre) absichern. Berücksichtige dabei auch laufende Betriebskosten, die auch im BU-Fall weiterlaufen können. Wer keine betriebliche Altersvorsorge hat, sollte die Rentenhöhe großzügiger kalkulieren, um auch die spätere Rentenlücke zu überbrücken.

Ja, grundsätzlich schon. Je nach Vertragsgestaltung kannst du BU-Beiträge als Sonderausgaben (bis zum gesetzlichen Höchstbetrag) oder im Rahmen der Basisversorgung (Rürup) steuerlich geltend gemacht werden. Die optimale Lösung hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab. Wir empfehlen, dies gemeinsam mit einem Steuerberater zu klären. Tipp: Selbstständige in Kammerberufen (Versorgungswerke) haben oft ähnliche steuerliche Möglichkeiten.

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