BU Glossar – Fachbegriffe der Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt

Hier findest du alle wichtigen Fachbegriffe rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung – verständlich erklärt von Stefan Abholte und Joachim Hendelkes, BU-Berater aus Aachen.

Eine Klausel, die dem Versicherer erlaubt, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest – unabhängig davon, ob du diesen Job wirklich ausübst. Qualitativ gute BU-Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung. Sie ist ein wesentliches Qualitätskriterium beim BU-Vergleich.

Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung: Der Versicherer kann die BU-Rente nur dann kürzen oder einstellen, wenn du tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübst, die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Die konkrete Verweisung ist in guten BU-Tarifen die Norm und schützt dich vor willkürlichem Leistungsentzug.

Der Zeitraum ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, nach dem erst die BU-Rente ausgezahlt wird. Eine Karenzzeit von 6 Monaten bedeutet: Du bekommst die Rente erst ab dem 7. Monat. Tarife ohne Karenzzeit leisten sofort – sind aber teurer. Die Wahl der Karenzzeit beeinflusst den Beitrag erheblich.

Das Recht, deine BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung oder Immobilienkauf. Diese Garantie ist besonders wichtig, wenn sich dein Absicherungsbedarf im Laufe des Lebens verändert. Achte darauf, wie viele Ereignisse und welche Erhöhungsbeträge vertraglich vereinbart sind.

Der Zeitraum, für den der Arzt prognostiziert, dass die Berufsunfähigkeit andauern wird. Die meisten Tarife verlangen eine Prognose von mindestens 6 Monaten. Ältere Tarife haben teilweise noch einen Prognosezeitraum von 3 Jahren – das ist für dich als Versicherter deutlich ungünstiger.

Eine unverbindliche, anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern vor dem offiziellen Antrag, um zu prüfen, zu welchen Konditionen du versichert werden kannst. Besonders wichtig bei Vorerkrankungen: Eine offizielle Ablehnung wird in der Versicherungsauskunft gespeichert – eine anonyme Risikovoranfrage nicht. Wir führen diese für dich durch.

Die monatliche Rentenzahlung aus der privaten BU-Versicherung im Leistungsfall. Die Höhe wird beim Abschluss festgelegt und sollte mindestens 75 % deines Nettoeinkommens betragen. Sie wird ausgezahlt, solange die Berufsunfähigkeit andauert – maximal bis zum vereinbarten Vertragsende.

Die staatliche Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung. Sie bezieht sich nicht auf deinen konkreten Beruf, sondern auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit – und fällt in der Regel sehr gering aus (30–40 % des letzten Nettoeinkommens). Für Selbstständige gibt es oft gar keinen Anspruch.

Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung als Versicherungsvermittler in Deutschland. Zugelassene Vermittler sind im Vermittlerregister eingetragen und unterliegen strengen Berufspflichten. Stefan Abholte (D-YFYO-BDVCZ-50) und Joachim Hendelkes (D-TSKJ-5OJEQ-13) sind gemäß § 34d Abs. 1 GewO zugelassen.

Eine spezielle BU-Variante für Beamte. Da Beamte nicht "berufsunfähig" im klassischen Sinne werden können, sondern "dienstunfähig" entlassen werden, bieten manche Tarife eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Sie stellt sicher, dass der Beamte bei einer amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit sofort Leistungen erhält.
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